Die Ausgangssperre gilt für alle Menschen mit Wohnsitz im Kreis Unna (Bürger und Einwohner). Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 19. April 2021 und ist zunächst bis einschließlich 26. April 2021 gültig. Und was ist mit der Jagd?
Jagd
Die jagdliche Tätigkeit dient der Abwendung einer Gefahr für das Eigentum (Wildschäden auf forst- und landwirtschaftlichen Flächen) und kann in einzelnen Fällen auch ein gewichtiger sowie unabweisbarer Grund sein. Sofern von einer jagdlichen Tätigkeit in der Woche der Gültigkeit der Allgemeinverfügung tatsächlich nicht abgesehen werden kann, ist diese aus den vorbezeichneten Gründen in Einzeljagd statthaft.