Aktuelles aus 2020

Wichtige Informationen

Jäger bekommen Post von der Polizei

Die Kreispolizeibehörde Unna fordert zurzeit die Jäger, von denen sie keinen Hinweis auf einen gültigen Jagdschein hat, zu einem entsprechenden Nachweis auf.

Für Waffenrecht ist die Polizei zuständig, für den Jagdschein die Untere Jagdbehörde. Beide unterstehen dem Landrat, tragen also auch einen ähnlichen Briefkopf.

Zum legalen Waffenbesitz gehört der Nachweis eines Bedürfnisses. Für die Jäger ist das der gültige Jagdschein, ohne den sie (z.B. bei nicht rechtzeitiger Verlängerung) auch keine Munition besitzen dürfen.

In der Vergangenheit konnte die Waffenrechtsstelle direkt bei der Unteren Jagdbehörde nachfragen, ob der Jagdschein fristgerecht verlängert wurde.

Das ist nunmehr aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt. Ob demnächst bei der Verlängerung des Jagdscheins direkt eine Erlaubnis zur Übermittlung abgefragt werden kann, wird noch geprüft.

In diesem Jahr gilt folgende Verfahrensweise:

Die angeschriebenen Jägerinnen und Jäger übermitteln der in der Aufforderung angegebenen Adresse Kopien des Jagdscheins, insbesondere des Verlängerungseintrags.

Aus Vereinfachungsgründen kann das auch elektronisch erfolgen.

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